Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Informationen zum Datenschutz und Widerruf

von

Christiane Baumgart / Christiane Baumgart Lovestories

Weiterstädter Weg 6

64331 Weiterstadt

Telefon: 0157-58271750

E-Mail: info@cb-lovestories.de

Internet: www.cb-lovestories.de

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Geltungsbereich

Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt) und die Einräumung von Lizenzen an bereits bestehenden Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen.

1.2 Entgegenstehende AGB

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2 Produktionsaufträge

Produktionsaufträge betreffen die Anfertigung von fotografischen oder videografischen Aufnahmen durch den Fotografen im Auftrag des Auftraggebers.

2.1 Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2 Bevollmächtigung zur Beauftragung Dritter

Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

2.3 Briefing

Das Briefing des Auftraggebers bildet die Grundlage für die vom Fotografen zu erstellenden Aufnahmen und Kalkulationen.

Das Briefing hat der Auftraggeber vollständig, abschließend und schriftlich (z. B. als schriftliches Protokoll einer Besprechung, per E-Mail etc.) an den Fotografen zu erteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeber dem Fotografen kein schriftliches Briefing erteilt, bilden das Pre-Production-Meeting (PPM), der bisherige E-Mail-Verkehr zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen sowie die vom Fotografen angefertigten Gedächtnisprotokolle zum PPM und Telefonnotizen die Grundlage für die Anfertigung der Aufnahmen.

2.4 Künstlerischer Gestaltungsspielraum

Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für den Fotografen künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedoch die verbindlichen Vorgaben des Auftraggebers aus Briefing, PPM und/oder mündlichen bzw. telefonischen Anweisungen zu beachten sind. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

2.5 Mängelrügen

Ist der Auftraggeber selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, hat dieser die Aufnahmen noch am Set zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen unverzüglich zu rügen, damit der Fotograf den Mangel beseitigen und neue Aufnahmen erstellen kann. Unterbleibt die Mängelrüge, gelten die Aufnahmen als genehmigt und abgenommen.

Ist weder der Auftraggeber noch ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, wird der Fotograf die Aufnahmen nach deren Erstellung an den Auftraggeber senden. Dieser hat die übermittelten Aufnahmen unverzüglich auf eventuelle Mängel hin zu untersuchen.

Sind die Aufnahmen nach Ansicht des Auftraggebers mangelhaft, hat der Auftraggeber die Mangelhaftigkeit unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 14. Tag nach Eingang der Aufnahmen gegenüber dem Fotografen schriftlich anzuzeigen und mindestens ein Mangel konkret zu benennen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall die Abnahme verweigern. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als vom Auftraggeber abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

2.6 Erreichbarkeit

Falls der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen selbst nicht anwesend ist, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zumindest telefonisch und per elektronischer Kommunikationsmedien (z. B. E-Mail, SMS etc.) für den Fotografen für kurzfristige Abstimmungen und Entscheidungen ständig erreichbar ist.

2.7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Soweit der Auftraggeber für die Produktion der Aufnahmen notwendige Informationen, Gegenstände (z. B. Produkte, Waren etc.), Freigaben etc. zu liefern hat oder sonstige für die Produktion der Aufnahmen relevante Aufgaben selbst übernimmt (z. B. Buchung von Fotomodellen, Locations oder Catering etc.), hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zu Locations, die Anreise von Fotomodellen etc. rechtzeitig erfolgt, sodass die Produktion der Aufnahmen pünktlich zum vereinbarten Termin beginnen kann.

Sobald dem Auftraggeber bekannt ist, dass eine rechtzeitige Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zur Location, die Anreise von Fotomodellen etc. nicht möglich ist, hat er dies dem Fotografen unverzüglich anzuzeigen. Hat dies eine Verzögerung der Aufnahmeproduktion zur Folge, und liegt die Ursache dieser Verzögerung in der Sphäre des Auftraggebers, hat der Auftraggeber die durch die Verzögerung entstandenen Kosten (z. B. zusätzlich notwendig gewordene Hotelübernachtungen, Location-Tage, Buchungen von Fotomodellen, Stylisten, Visagisten, Assistenten, Umbuchungen etc.) zu tragen.

2.8 Einholung von Releases

Soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder ggf. erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber gem. dem Kunsturhebergesetz (KUG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie ggf. weiterer gesetzlicher Bestimmungen einzuholen und den Dritten die notwendigen Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall hat der Auftraggeber den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Anlaufstelle für betroffene ist der Auftraggeber. Dieser leitet datenschutzrechtliche Anfragen ggf. an den Fotograf weiter. Der Fotograf arbeitet mit dem Auftraggeber bei der Beantwortung von Anfragen zusammen, soweit dies notwendig ist.

Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer, vor Ort einen Aushang auf, auf dem umfassend über Rechte nach dem geltenden Datenschutzrecht informiert wird. Die Verantwortlichkeit für die zutreffende Information Dritter verbleibt beim Auftragnehmer.

2.9 Gelieferte Gegenstände

Mit den vom Auftraggeber für die Produktion gelieferten Gegenständen darf der Fotograf wie folgt verfahren:

Handelt es sich bei den vom Auftraggeber gelieferten Gegenständen um verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel), werden diese vom Fotografen nach Beendigung der Produktion entsorgt.

Handelt es sich bei den vom Auftraggeber gelieferten Gegenständen um nicht verderbliche Gegenstände (z. B. Kleidung etc.) werden diese nach Beendigung der Produktion an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt.

2.10 Bildauswahl

Der Fotograf wählt die Aufnahmen aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.

Sofern ein Fotobuch Bestandteil der vertraglichen Leistungen ist, erfolgt die Auswahl der diesbezüglichen Bilder durch den Auftragnehmer. Die Druckfreigabe des Fotobuchs erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält einmalig im Rahmen einer Revision die Möglichkeit einzelne Bilder auszutauschen. Zusätzliche Revisionen werden pauschal mit 50 Euro in Rechnung gestellt.

Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Aufnahmen eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

3 Kündigung/Produktionshonorar/Nebenkosten/Rechnungsstellung

3.1 Kündigung

Beide Parteien können den Auftrag gemäß der gesetzlichen Vorschriften kündigen. Davon bleibt das ggf. bestehende Recht zum Widerruf unberührt. 

Dem Auftragnehmer steht im Falle einer auftraggeberseitigen Kündigung ein Schadensersatzanspruch zu. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber bis 180 Tage vor dem Ausführungsdatum stehen dem Auftragnehmer 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar zu. Wird der Termin zwischen 180 und 90 Tagen vor dem Ausführungsdatum abgesagt, werden 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen zwischen 90 und 14 Tagen vorher, sind 75% des vereinbarten Honorars zu entrichten. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 14 Tage sind 100% des Honorars zu entrichten. Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, entfällt der Schadensersatzanspruch, ebenso wie bei der berechtigten Ausübung eines Widerrufsrechts.

3.2 Zeitüberschreitung

Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.3 Zusatzleistungen und zusätzliche Arbeiten

Zusatzleistungen und über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Arbeiten, insbesondere die Anfertigung von Bildern über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind nach Zeitaufwand gesondert zu vergüten.

3.4 Nebenkosten

Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z. B. für digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Visagisten, Stylisten, Reisen etc.).

3.5 Fälligkeit des Honorars / Kostenvorschuss

Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie beim Fotografen angefallen sind.

Darüber hinaus ist der Fotograf berechtigt, Kostenvorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.

3.6 Übergang der Nutzungsrechte

Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

3.7 Elektronische Rechnungsstellung

Der Fotograf ist berechtigt, seine Rechnung in elektronischer Form zu stellen und dem Auftraggeber zuzusenden (§ 14 UStG). Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Rechnungszusendung zu.

4 Archivmaterial

Archivmaterial sind Aufnahmen, die sich im Archiv des Fotografen befinden und an denen der Fotograf dem Auftraggeber Nutzungslizenzen in jeweils individuell vereinbartem Umfang einräumt.

4.1 Ansichtsmaterial

Aufnahmen, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden nur zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt. Mit der Überlassung der Aufnahmen zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

Die Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layout-Zwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.

4.2 Lizenzhonorar

Für die Einräumung von Nutzungsrechten an den Aufnahmen aus dem Archiv des Fotografen ist die vertraglich vereinbarte Nutzungslizenzgebühr zu zahlen. Sofern eine Nutzungslizenzgebühr nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, bestimmt sich die vom Auftraggeber zu zahlende Nutzungslizenzgebühr nach den jeweils aktuell gültigen Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).

5 Nutzungsrechte

5.1 Individuelle Nutzungsrechteeinräumung/Eigenwerbung

Der Auftraggeber erwirbt an den Aufnahmen nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten U-fang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen.

5.2 Keine Weiterübertragung an Dritte

Die Übertragung und/oder Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch wenn es sich dabei um mit dem Konzern verbundene Unternehmen, Tochterunternehmen, Ver-triebspartner des Auftraggebers oder andere Redaktionen eines Verlags handelt, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

Der Fotograf ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig zu machen.

5.3 Keine Bearbeitung

Eine Nutzung der Aufnahmen ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z. B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels digitaler Retusche.

5.4 Urheberbenennung

Vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Regelungen ist der Fotograf bei jeder Bildveröffentlichung als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

6 Bilddaten / digitale Bildverarbeitung

6.1 Datenüberlassung/Datenformat

Der Fotograf übergibt dem Auftraggeber die ausgewählten Aufnahmen sowie die dazugehörigen Daten, Dateien und Datenträger (Aufnahmematerial) nach Fertigstellung des Auftrags. Die Bilder werden im hochauflösenden jpg-Format zur Verfügung gestellt. Die Überlassung der RAW Daten ist nicht geschuldet. Der Fotograf ist nicht zur Archivierung der vertragsgegenständlichen Aufnahmen auf eigenen Datenträgern verpflichtet und übernimmt keine Gewähr für das Bereithalten des Aufnahmematerials, nachdem das Aufnahmematerial an den Auftraggeber übergeben wurde.

6.2 Digitale Weitergabe

Die Weitergabe von digitalen Aufnahmen im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

6.3 Archivierung

Die Aufnahmen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Aufnahmen in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.

6.4 Bilddaten

Die in den Dateien der Aufnahmen enthaltenen EXIF-, IPTC- und/oder XMP-Daten dürfen vom Auftraggeber weder verändert noch entfernt werden.

Der Auftraggeber hat durch geeignete technische Mittel sicherzustellen, dass diese Daten bei jeder Datenübermittlung, bei jeder Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei jeder Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleiben.

7 Haftung und Schadensersatz

7.1 Haftungsumfang

Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Haftungsausschluss für Leistungen Dritter

Schließt der Fotograf aufgrund einer entsprechenden Vollmacht im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einen Vertrag mit Dritten ab, so haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Personen und Unternehmen.

7.3 Haftungsausschluss für Nutzung der Aufnahmen

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

7.4 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfül-lungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausge-nommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.5 Vertragsstrafe bei Nutzungsrechteverletzung

Bei unberechtigter Nutzung, unerlaubter Nutzungsrechteüberschreitung, unberechtigter Veränderung oder Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes oder Videos an Dritte durch den Auftraggeber ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % des vereinbarten oder – mangels Vereinbarung – des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7.6 Vertragsstrafe bei fehlender/mangelhafter Urheberbenennung

Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (Ziff. 5.4), oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziff. 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

8 Umsatzsteuer, Künstlersozialabgabe

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Umsatzsteuer und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

9 Widerrufsrecht

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und kommt der Vertrag als Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c BGB oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) zustande, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zur Verfügung. Sehen Sie dazu bitte die beigefügte Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular.

10 Statut und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

11 Datenschutz 

Die Fotografin erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten ausschließlich in dem für die Ausführung der Verträge erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang. Eine Weitergabe von Daten des Auftraggebers an Dritte oder eine Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt oder die Fotografin ist gesetzlich dazu verpflichtet und berechtigt. 

Im Übrigen ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO.

Verantwortliche Stelle ist Christiane Baumgart Photography, Weiterstädter Weg 6, 64331 Weiterstadt, Telefon: +49 (0) 160 96689500, E-Mail: info@www.christiane-baumgart.com.

11.1 Auskunftsrecht 

Sie haben ein Recht von der Fotografin eine Bestätigung darüber anzufordern, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von der Fotografin verarbeitet werden. 

Werden personenbezogene Daten, die Sie betreffen, durch die Fotografin verarbeitet, so können Sie über folgende Informationen eine Auskunft verlangen:

a. die Zwecke der Verarbeitung;

b. die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten;

c. die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden; 

d. die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, gespeichert werden, oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

e. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; 

f. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

g. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden; 

h. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. 

11.2 Recht auf Berichtigung

Sie haben das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, von der Fotografin zu verlangen. Die Fotografin hat die Berichtigung und/oder Vervollständigung unverzüglich vorzunehmen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig und/oder unvollständig sind. 

11.3 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist, haben Sie das Recht die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, zu verlangen:

a. wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen bestreiten, und zwar für eine Dauer, die es der Fotografin ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

b. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

c. die Fotografin die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

d. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verkäufers gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, eingeschränkt, so dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Hat die Fotografin die Einschränkung der Verarbeitung gemäß den vorstehenden Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von der Fotografin unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird. 

11.4 Recht auf Löschung

Sie haben das Recht von der Fotografin zu verlangen, dass die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unverzüglich gelöscht werden, und die Fotografin ist verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

a. Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

b. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. 

c. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. 

d. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. 

e. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem die Fotografin unterliegt. 

f. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesell-schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

11.5 Pflicht zur Information Dritter

Hat die Fotografin personenbezogene Daten, die Sie betreffen, öffentlich gemacht und ist die Fotografin gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft die Fotografin unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von diesen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. 

11.6 Ausnahmen vom Recht auf Löschung 

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist,

a. zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

b. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem die Fotografin unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Fotografin übertragen wurde;

c. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

d. für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Art. 17 Abs. 1 DSGVO genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

e. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

11.7 Pflicht zur Information von Empfängern

Der Verkäufer ist verpflichtet, allen Empfängern, denen die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, offengelegt wurden, über die geltend gemachten Rechte zu Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Sie haben ein Recht von von der Fotografin zu verlangen, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

11.8 Recht zum Widerruf der Einwilligung

Sie haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

11.9 Recht auf Datenübertragbarkeit 

Sie haben das Recht, die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen und dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

a. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und

b. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Bei der Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. 

11.10 Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. 

Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden personenbezogenen Daten, die sie betreffen, verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die die personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft haben Sie – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – das Recht, Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

11.11 Beschwerderecht

Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

12. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

II. Widerrufsbelehrung

Dem Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.

a. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich, Christiane Baumgart / Christiane Baumgart Lovestories / Weiterstädter Weg 6, 64331 Weiterstadt, info@cb-lovestories.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

b. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

1. An

Christiane Baumgart

Weiterstädter Weg 6

64331 Weiterstadt

info@cb-lovestories.de

2. Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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(Name der Ware, ggf. Bestellnummer und Preis)

3. Bestellt am (Datum): __________________________

4. Erhalten am (Datum): __________________________

5. (Name, Anschrift des Verbrauchers)

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6. Datum

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Unterschrift Kunde

(nur bei schriftlichem Widerruf)

Ihr habt weitere Fragen an mich?